Sicher Auswandern

Zielgruppe · Selbstständige & Unternehmer

Auswandern als Selbstständiger oder Unternehmer: Firma und Wegzug zusammendenken.

Wer ein eigenes Unternehmen führt oder Anteile an einer Kapitalgesellschaft hält, hat beim Auswandern eine zusätzliche Ebene zu klären, die bei Angestellten meist wegfällt: Was passiert steuerlich mit der Firma, den Beteiligungen und dem laufenden Geschäft? Paraguay kann für Selbstständige interessant sein – aber erst, wenn diese Fragen sauber beantwortet sind.

Symbolbild: geschäftlicher Handschlag als Sinnbild für Selbstständige und Unternehmer
Wer als Unternehmer auswandert, nimmt Firma und Beteiligungen gedanklich mit – das prägt fast jede Entscheidung. Symbolbild
§6 AStG
Wegzugsbesteuerung kann bei Kapitalgesellschafts-Anteilen greifen
territorial
Paraguay besteuert überwiegend im Inland erzielte Einkünfte
kein DBA
Deutschland–Paraguay: kein Doppelbesteuerungsabkommen

Der wichtigste Prüfpunkt: die Wegzugsbesteuerung

Wer mindestens 1 Prozent Anteile an einer Kapitalgesellschaft hält – etwa einer GmbH – und seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, kann von der Wegzugsbesteuerung nach §6 AStG betroffen sein. Dabei werden die stillen Reserven der Anteile besteuert, als wären sie im Zeitpunkt des Wegzugs verkauft worden – auch wenn kein tatsächlicher Verkauf und kein Geldzufluss stattfindet. Das kann bei wertvollen Firmenanteilen eine erhebliche Steuerlast auslösen.

Diese Frage ist unabhängig vom Zielland und trifft grundsätzlich jeden Wegzug aus Deutschland. Sie muss vor dem Umzug mit einem Steuerberater geklärt werden – nicht danach. Die Grundlagen dazu erklärt unsere Seite Steuern & Wegzug ausführlich.

Firmensitz, Geschäftsführung und laufender Betrieb

Wer ein Unternehmen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz weiterführt, während der eigene Wohnsitz nach Paraguay verlagert wird, muss klären, ob dadurch unbeabsichtigt eine Betriebsstätte oder ein Geschäftsleitungssitz im Ausland entsteht. Das kann steuerliche und rechtliche Folgen für die Firma selbst haben, unabhängig von der persönlichen Wegzugsbesteuerung.

Für Selbstständige, die ihre Tätigkeit ortsunabhängig fortführen (Beratung, digitale Dienstleistungen), ist die Frage einfacher, aber nicht trivial: Rechnungsadresse, Kundenverträge, Bankverbindungen und die tatsächliche Ausübung der Tätigkeit müssen zum neuen Wohnsitz passen.

Unternehmerisch tätig werden in Paraguay

Wer in Paraguay selbst unternehmerisch tätig werden will – etwa über die SUACE-Regelung für produktive Investitionen –, bewegt sich in einem anderen Rahmen als der reine Wegzug: Hier braucht es einen Businessplan, Kapitalnachweise und in der Regel eine gewisse Anzahl geschaffener Arbeitsplätze. Details dazu ordnet unsere Seite Plan P Paraguay ein.

Paraguays weitgehend territoriales Steuersystem erfasst vor allem im Inland erzielte Einkünfte. Das kann für ein neues, lokal verankertes Geschäft attraktiv sein – ersetzt aber nicht die Frage, was mit dem bisherigen Unternehmen im Herkunftsland geschieht.

Häufige Fragen

Trifft mich die Wegzugsbesteuerung, wenn ich nach Paraguay auswandere?
Das hängt vom Einzelfall ab. Relevant wird es vor allem bei Beteiligungen ab 1 Prozent an Kapitalgesellschaften. Reine Einzelunternehmer ohne GmbH-Anteile sind von §6 AStG in der Regel nicht betroffen, sollten aber andere Aspekte wie Betriebsstätten prüfen.
Kann ich mein deutsches Unternehmen von Paraguay aus weiterführen?
Grundsätzlich ja, aber es muss geprüft werden, ob dadurch eine ausländische Betriebsstätte oder Geschäftsleitung entsteht. Das hat steuerliche Folgen sowohl in Deutschland als auch potenziell in Paraguay.
Lohnt sich Paraguay steuerlich für Unternehmer?
Das territoriale System kann attraktiv sein, ist aber kein Automatismus. Ohne einen sauberen steuerlichen Wegzug aus Deutschland und eine klare Struktur bleibt das Herkunftsland oft weiterhin besteuerungsberechtigt.

Quellen

Neutraler Hinweis: Diese Seite ist Informations- und Strukturhilfe für selbstständige & unternehmer – keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Für verbindliche Entscheidungen sind qualifizierte Berufsträger einzubeziehen.

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