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Steuern und Wegzug · Interaktiver Check

Wegzugsteuer-Ampel-Check: Greift §6 AStG bei Ihrem Wegzug?

Der Ampel-Check zeigt anhand von Beteiligungsquote und Jahren unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland eine grobe Erstindikation, ob die deutsche Wegzugsbesteuerung nach §6 AStG dem Grunde nach greifen könnte. Er berechnet keinen Steuerbetrag und ersetzt keine Steuerberatung – nur eine erste Einordnung, bevor eine Einzelfallprüfung sinnvoll ist.

Ampel-Check

Zwei Angaben für die Einordnung

Werte eingeben, um den Check zu starten.
Neutraler Hinweis: Dieser Ampel-Check ist Informations- und Strukturhilfe, keine Steuerberatung. Er berechnet keinen Steuerbetrag, sondern nur eine grobe Einordnung dem Grunde nach. Für verbindliche Entscheidungen ist ein qualifizierter Steuerberater einzubinden.

Beispielfälle

Die folgenden Beispiele zeigen die Logik des Ampel-Checks statisch durchgerechnet – auch ohne den interaktiven Rechner oben nachvollziehbar.

BeteiligungJahre unbeschr. Steuerpflicht (von 12)ErgebnisKurzbegründung
0,5%10 Jahre🟢 GrünUnter der Beteiligungsschwelle des §17 EStG
3%3 Jahre🟢 GrünZeitgrenze (7 von 12 Jahren) klar nicht erreicht
3%7 Jahre🟡 GelbZeitgrenze knapp erreicht, Zähltage prüfen
1%9 Jahre🟡 GelbBeteiligungsschwelle knapp, mittelbare Anteile prüfen
5%9 Jahre🔴 RotBeide Schwellen klar überschritten, §6 AStG einschlägig

Wie der Check funktioniert

Der Ampel-Check prüft zwei Schwellen, die §6 AStG in Verbindung mit §17 EStG für die Wegzugsbesteuerung voraussetzt: Erstens eine Beteiligung von mindestens 1 Prozent am Kapital einer Gesellschaft, zweitens mindestens 7 der letzten 12 Jahre unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland vor dem Wegzug. Liegt eine der beiden Angaben klar darunter, ist §6 AStG dem Grunde nach nicht einschlägig – grün. Liegen beide Angaben klar darüber, ist die Vorschrift dem Grunde nach einschlägig – rot. Liegt eine der beiden Angaben knapp an der jeweiligen Schwelle, markiert der Check das als Grenzfall – gelb, weil hier exakte Zähltage, der Bewertungsstichtag oder mittelbare Beteiligungen den Ausschlag geben können, was ein pauschaler Check nicht abbilden kann.

Ausführlichen Hintergrund zur Wegzugsbesteuerung, zur erweitert beschränkten Steuerpflicht nach §2 AStG und zum fehlenden Doppelbesteuerungsabkommen mit Paraguay bietet die Seite Auswandern und Steuern: Wegzug aus DACH nach Paraguay.

Häufige Fragen

Ersetzt der Ampel-Check eine Steuerberatung?
Nein. Der Ampel-Check ist eine grobe Ersteinschätzung dem Grunde nach, kein Steuerbetrag und keine Einzelfallprüfung. Bei Beteiligungen an Kapitalgesellschaften ist vor dem Wegzug immer ein qualifizierter Steuerberater einzubinden.
Was bedeutet ein rotes Ergebnis konkret?
Rot bedeutet, dass §6 AStG anhand der eingegebenen Werte dem Grunde nach einschlägig sein könnte. Da Paraguay kein EU-/EWR-Staat ist, kommt keine dauerhafte zinslose Stundung infrage, auf Antrag aber eine Ratenzahlung über 7 Jahre gegen Sicherheitsleistung.
Welche Werte brauche ich für den Check?
Die Beteiligungsquote am Kapital der Gesellschaft in Prozent und die Anzahl der Jahre, in denen innerhalb der letzten 12 Jahre vor dem geplanten Wegzug eine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland bestand.
Was bedeutet ein gelbes Ergebnis?
Gelb markiert einen Grenzfall: Beteiligungsquote oder Jahre liegen knapp an der gesetzlichen Schwelle. Hier entscheiden Details wie exakte Zähltage, der Bewertungsstichtag oder mittelbare Beteiligungen, die eine pauschale Einschätzung nicht abbilden kann.

Quellen

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